Das Wichtigste in Kürze
Wann bin ich versichert?
Wenn Sie länger als drei Monate oder unbefristet angestellt werden und mindestens 3000 Franken Jahreseinkommen erzielen. Frühestens nach dem vollendeten 17. Altersjahr werden Sie gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert (= Risikoversicherung). Das Sparen für das Alter (=Vollversicherung) beginnt nach dem vollendeten 22. Altersjahr.
Altersguthaben
Für jeden aktiven Versicherten wird ein individuelles Sparkonto geführt, das so genannte Altersguthaben. Auf dieses Sparkonto fliessen monatlich die Sparbeiträge des Versicherten und des Arbeitgebers. Das Altersguthaben wird jährlich verzinst.
Verzinsung des Altersguthabens
Die Verzinsung der Altersguthaben hat auf die Höhe der späteren Leistungen einen sehr grossen Einfluss. Der Stiftungsrat der Pensionskasse SBB legt den Zinssatz unter Berücksichtigung der Kapitalerträge und der aktuellen finanziellen Situation der Pensionskasse SBB jährlich fest.
Beitragspflichtiger Lohn
Wozu dient der beitragspflichtige Lohn?
Der beitragspflichtige Lohn dient als Basis für die Berechnung der Beiträge.
Wie wird der beitragspflichtige Lohn berechnet?
Der beitragspflichtige Lohn berechnet sich nach der folgenden Formel:
Jahreslohn
+ Regionalzulage
– Koordinationsbetrag
= Beitragspflichtiger Lohn
Wichtig: Die Werte entsprechen immer einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent. Wenn Sie Teilzeit arbeiten, wird das Ergebnis dieser Formel mit Ihrem Beschäftigungsgrad gewichtet.
Die jährlichen Beiträge auf der Erfolgsprämie werden im Auszahlungsmonat erhoben. Die Erfolgsprämie ist voll versichert.
Wie hoch ist der Koordinationsabzug?
Er beträgt seit 1. Januar 2007 25 320 Franken.
Wer legt den Koordinationsabzug fest?
Der Koordinationsabzug wird vom Stiftungsrat festgelegt.
Beiträge
Risikobeitrag
Sie haben das 22. Altersjahr noch nicht vollendet:
Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber bezahlen für die Versicherung gegen die Risiken Invalidität und Tod einen Beitrag von je 0,5 Prozent Ihres beitragspflichtigen Lohns.
Sie haben das 22. Altersjahr vollendet:
Ihr Arbeitgeber übernimmt ¾ der Kosten für die Versicherung gegen die Risiken Invalidität und Tod und bezahlt dafür einen Beitrag von 1,5 Prozent Ihres beitragspflichtigen Lohns. Sie übernehmen ¼ der Kosten und bezahlen dafür einen Beitrag von 0,5 Prozent Ihres beitragspflichtigen Lohns.
Sparbeitrag
Die Finanzierung der Alterspension beginnt ab dem vollendeten 22. Altersjahr. Die vom Versicherten und Arbeitgeber bezahlten Sparbeiträge werden als Altersgutschriften dem individuellen Altersguthaben gutgeschrieben.
Ab 1. Januar 2023 können Sie monatlich einen zusätzlichen Sparbeitrag einzahlen. Dadurch steigt Ihr Altersguthaben weiter an. Dank dem höheren Altersguthaben bekommen Sie im Zeitpunkt der Pensionierung dann eine höhere Pension.
Zudem ist diese Möglichkeit auch deshalb attraktiv, weil die zusätzlichen Sparbeiträge von der Steuer abgezogen werden können. Auch erhöht sich damit das Potential für den freiwilligen Einkauf von Leistungen.
Neben dem Standard-Sparplan («Basis») gibt es die beiden Zusatzsparpläne «Plus» und «Extra»:
Sparbeiträge in Prozent des beitragspflichtigen Lohnes
Alter * | Sparplan «Basis» (Standard- Variante) |
Sparplan «Plus» |
Sparplan «Extra» |
22–29 | 7,0% | 8,5% | 10,5% |
30–39 | 8,5% | 10,0% | 12,0% |
40–49 | 11,0% | 12,5% | 14,5% |
50–65 | 12,5% | 14,0% | 16,0% |
66–70 | 7,75% | 7,75% | 7,75% |
* Das Alter wird wie folgt berechnet: Aktuelles Kalenderjahr minus Geburtsjahr gleich Alter. Ein Rechenbeispiel: 2023 (Kalenderjahr) minus 1973 (Geburtsjahr) gleich 50 (Alter)
Sie können Ihren Sparplan bei Eintritt und jeweils per 1. Januar wechseln. In unserem Online-Portal myPK können Sie dabei diese Wahl einfach vornehmen. Ansonsten teilen Sie uns bitte schriftlich eine Änderung des Sparplans vorgängig mit.
Der Sparbeitrag des Arbeitgebers ist bei allen Sparplänen gleich hoch. Zusammen mit diesem ergeben sich die folgenden Altersgutschriften:
Altersgutschriften in Prozent des beitragspflichtigen Lohnes
Alter * | Sparbeitrag Arbeitgeber |
Sparplan «Basis» (Standard- Variante) |
Sparplan «Plus» |
Sparplan «Extra» |
22–29 | 7,5% | 14,5% | 16,0% | 18,0% |
30–39 | 9,0% | 17,5% | 19,0% | 21,0% |
40–49 | 13,0% | 24,0% | 25,5% | 27,5% |
50–65 | 18,0% | 30,5% | 32,0% | 34,0% |
66–70 | 9,25% | 17,0% | 17,0% | 17,0% |
Hier finden Sie ein kurzes Erklärvideo zum Nutzen der Sparpläne.
Beitrag bei unbezahltem Urlaub
Bei unbezahltem Urlaub bleiben Sie in unserer Kasse versichert. Für die ersten 30 Tage übernimmt der Arbeitgeber weiterhin seine Beiträge. Ab dem 31. Tag bezahlen Sie zusätzlich zu Ihren Beiträgen auch diejenigen Ihres Arbeitgebers.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Sie bezahlen weiterhin Ihren Spar- und Risikobeitrag. Zusätzlich bezahlen Sie den Sparbeitrag und den Risikobeitrag Ihres Arbeitgebers.
- Sie verzichten auf die Bezahlung der Sparbeiträge und bezahlen nur ihren und den Risikobeitrag Ihres Arbeitgebers.
Verzinsung
Wie wird der Zinssatz festgelegt?
Der Zinssatz wird vom Stiftungsrat jährlich aufgrund des Deckungsgrads, der erzielten Rendite auf den Kapitalanlagen und vom Marktumfeld festgelegt. Dabei gilt: Je höher Deckungsgrad und erzielte Rendite und je besser das Marktumfeld, desto höher auch die Verzinsung. Das vom Stiftungsrat als Leitlinie zur Verzinsung angewandte Reglement finden Sie unter Downloads. Unsere Leistungen liegen deutlich über dem gesetzlichen Minimum. Das heisst, wir bieten Ihnen eine so genannt überobligatorische Vorsorge. Der Stiftungsrat ist deshalb bei der Festsetzung der Verzinsung der Altersguthaben nicht zwingend an den Mindestzinssatz gebunden.
Wie werden die Altersguthaben 2022 verzinst?
Der Stiftungsrat beschliesst erst im Dezember 2022, zu welchem Zinssatz die Altersguthaben (Stand 1. Januar 2022) im laufenden Jahr verzinst werden. Der entsprechende Zins wird am 31. Dezember 2022 Ihrem Altersguthaben gutgeschrieben. Bei der Festlegung des Zinssatzes muss der Stiftungsrat die im Jahr 2022 auf dem Vermögen erzielte Rendite und die finanzielle Situation der Kasse berücksichtigen.
Welche Verzinsung gilt für Kapitalflüsse im Jahr 2022?
Für Kapitalflüsse im Jahr 2022 hat der Stiftungsrat den Zinssatz auf 1 Prozent festgesetzt.
Was ist unter Kapitalflüssen zu verstehen?
- Freizügigkeitsleistungen, die an die Pensionskasse SBB überwiesen werden. Persönliche Einlagen für das Altersguthaben, das «Konto Überbrückungspension» und das «Konto vorzeitiger Altersrücktritt».
- Auszahlungen infolge Scheidung.
- Auszahlungen und Rückzahlungen von Vorbezügen für Wohneigentum.
- Guthaben von Versicherten, die vor dem 31. Dezember 2022 aus der Pensionskasse SBB austreten.
- Guthaben von Versicherten, die im Jahr 2022 (bis 1. Dezember 2022) pensioniert werden.
Wie wurden die Altersguthaben in den Vorjahren verzinst?
Im Jahr 2021 betrug die Verzinsung der Altersguthaben 2,5 Prozent.