Welche Aufgaben habe ich beim Eintritt?
Sie sind verpflichtet, alle Ihre Guthaben bei Pensionskassen, auf Freizügigkeitskonten bei einer Bank oder auf Freizügigkeitspolicen bei einer Versicherung, an uns überweisen zu lassen.
Wohin muss ich meine Guthaben überweisen?
Pensionskasse SBB
Hilfikerstrasse 4
3014 Bern
IBAN CH73 0900 0000 3000 0906 5
Postkonto 30-906-5
BIC POFICHBEXXX
Welche Angaben werden benötigt?
Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Vornamen sowie Ihre Sozialversicherungsnummer anzugeben. Dank diesen Angaben können wir den überwiesenen Betrag Ihrem persönlichen Konto gutschreiben. Falls Sie für die Überweisung einen Einzahlungsschein wünschen, klicken Sie bitte Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Welche Unterlagen erhalte ich nach meinem Arbeitseintritt?
Nach Ihrem Arbeitsantritt meldet uns Ihr Arbeitgeber den Eintritt in unsere Pensionskasse. Sobald Ihre Daten bei uns verarbeitet sind, erhalten Sie von uns folgende Unterlagen:
- Einen Begleitbrief: Aus dem Begleitbrief können Sie entnehmen, ob die Freizügigkeitsleistung Ihrer bisherigen Pensionskasse bereits bei uns eingetroffen ist.
- Einen Versicherungsausweis: Er gibt Ihnen Auskunft über Ihren beitragspflichtigen Lohn und die Beiträge, die Ihnen monatlich vom Lohn abgezogen werden. Zusätzlich sind als wohl Wichtigstes unsere voraussichtlichen Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall angegeben. Weiter sind Ihre Einkaufsmöglichkeiten ausgewiesen.
- Eine Einkaufsofferte: In der Einkaufsofferte sehen Sie Ihre Einkaufsmöglichkeiten und die Auswirkungen auf unsere voraussichtlichen Leistungen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Eine bereits verbuchte Freizügigkeitsleistung Ihrer früheren Pensionskasse ist in dieser Offerte berücksichtigt.
Das Vorsorgereglement erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber. Falls Sie kein Vorsorgereglement erhalten haben, können Sie die fehlenden Unterlagen hier herunterladen.